Persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss bei allen Arbeiten und Tätigkeiten verwendet werden, die aufgrund ihrer Art Verletzungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen könnten und die durch andere Maßnahmen (technisch oder organisatorisch) nicht verhindert werden können.
Neben den technischen (Gefahrenvermeidung) und organisatorischen Maßnahmen (Gefahreinwirkung vom Menschen trennen oder zumindest zeitlich begrenzen) zählen die persönlichen Maßnahmen (Persönliche Schutzausrüstung und Unterweisung) zu den klassischen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes (TOP Prinzip der Arbeitssicherheit)
Persönliche Schutzausrüstungen finden Verwendung im gesamten gewerblichen Bereich, in den Rettungsorganisationen und selbst bei hoheitlichen Organisationen wie Polizei und Militär. Aber auch in der Freizeit oder beim Sport können sie unerlässliche Hilfsmittel darstellen (z. B. Helm, Rettungsweste oder Schutzbrille).
Eine Unterteilung der PSA kann in verschiedene Kategorien erfolgen. Diese zeigen die Gefährdung auf, vor der die PSA schützen soll: Die Unterscheidung erfolgt aufgrund des zu erwartenden Schadensausmaßes (Verletzungsschwere): Dabei kann das Spektrum des Schadensausmaßes breit gestreut sein. Die Systematik konzentriert sich auf vier Gruppen:
Da S3 und S4 inakzeptable Folgen haben, gliedert sich die PSA nur in drei Klassen.
Je höher die Kategorie desto anspruchsvoller sind die Bedingungen, die bei der Herstellung und Gestaltung des Produktes zu realisieren sind.
Kategorie I: einfache PSA zum Schutz gegen minimale Gefahren
Beispiele:
Kategorie II: PSA zum Schutz vor mittleren Risiken
Hierzu zählen alle PSA, die weder in Kategorie I noch in Kategorie III einzustufen sind, Beispiele:
Kategorie III: komplexe PSA zum Schutz vor tödlichen Gefahren und irreversiblen Gesundheitsschäden
Beispiele: